Die Hilfen durch den vsj e.V. müssen grundsätzlich bei den örtlich zuständigen Jugendämtern beantragt werden. Vereinbaren Sie daher einen Termin für ein Informationsgespräch mit dem Sozialdienst ihres Jugendamtes und lassen Sie sich dort ausführlich beraten.

Hier finden sie Links zu einigen Jugendämtern der Region:

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